Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) IoTwin GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der IoTwin GmbH, mit Sitz in Österreich (im Folgenden "IoTwin" genannt), und ihren Kunden (im Folgenden "Kunde" genannt).
1.2 Die AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung, die auf der Webseite von IoTwin veröffentlicht wird bzw. dem Kunden bei Angebotsunterbreitung vorgelegt werden, und werden mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IoTwin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 IoTwin bietet kundenspezifische Applikationsentwicklung als Dienstleistung sowie IoT-Lösungen an, die den Verkauf von Hardware, Lizenzen und Cloudspeicher umfassen.
2.2 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen wird in einem individuellen Vertrag/Angebot zwi-schen IoTwin und dem Kunden festgelegt.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote von IoTwin sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als ver-bindlich gekennzeichnet.
3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von IoTwin und dem Kunden zustande.
3.3 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schrift-form.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise für die Dienstleistungen und Produkte von IoTwin werden im individuellen Vertrag festgelegt.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung oh-ne Abzug zahlbar.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist IoTwin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
4.5 Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzu-rechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
5. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 IoTwin erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, IoTwin alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfü-gung zu stellen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zu ermöglichen.
5.3 Verzögerungen, die aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von IoTwin.
6. Lieferung und Eigentumsvorbehalt
6.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
6.2 Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von IoTwin.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und alle erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
7. Mängelhaftung und Gewährleistung
7.1 IoTwin gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen ent-sprechen.
7.2 Offensichtliche Mängel sind IoTwin unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
7.3 IoTwin wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.
7.4 Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahr-lässigen Pflichtverletzung von IoTwin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IoTwin beruhen, oder es handelt sich um sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IoTwin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IoTwin be-ruhen.
8. Haftung
8.1 IoTwin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IoTwin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.2 IoTwin übernimmt keine Haftung für die von gelieferter Software mit den Systemen des Käufers oder dafür, dass gelieferte Software sämtliche Erfordernisse des Käufers abdecken kann oder dass jeder Softwarefehler behoben werden kann.
8.3 IoTwin haftet nicht für Datenverluste oder Beschädigungen der Systeme des Käufers, die auf die Ver-wendung der Produkte durch den Käufer zurückzuführen sind.
8.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften ent-gegenstehen.
8.5 Zum Zwecke der Klarstellung wird festgehalten, dass IoTwin keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Schäden übernimmt, die auf gewöhnliche Abnutzung, mangelhafte Wartung, unzureichende Ausrüs-tung, unzureichenden Schutz oder ungeeignete Betriebsmaterialien zurückzuführen sind. Jegliche vom Käufer durchgeführte Reparatur entbindet IoTwin jedenfalls von seinen Gewährleistungen und Haftun-gen; die Anwendbarkeit von §§ 933a dritter Absatz und 933b ABGB wird ausgeschlossen.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte von IoTwin nicht zu verletzen. Falls die Pro-dukte Software, Firmware und/oder Chip IP umfassen sollten, gelten für die dazugehörigen geistigen Ei-gentumsrechte folgende Bestimmungen als vereinbart:
9.1.1 Software, Firmware und/oder Chip IP darf ausschließlich in dem Ausmaß verwendet werden, wie dies zur Verwendung des Produkts im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist. Jegliche darüberhinausgehende Verwendung der Software, insbesondere die Erstellung von Kopien und/oder das Laden auf ein anderes System oder auf Halbleiter, die im Eigentum anderer Per-sonen oder Unternehmen stehen, ist untersagt.
9.1.2 Jegliche Software, Firmware und/oder Chip IP stellt ein Betriebsgeheimnis und vertrauliche In-formationen von IoTwin dar oder beinhaltet solche Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen.
9.2 Der Käufer ist nicht zur/zum vollständigen oder teilweisen Reverse Assembly, Reverse Compilation oder anderweitigen Reverse Engineering der Produkte berechtigt. Er ist nicht berechtigt, die Produkte in irgendeiner Weise für eine Konkurrenzanalyse zu verwenden, es sei denn, IoTwin erteilt hierzu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Er ist unter keinen Umständen berechtigt, die Software, Firm-ware, Chip IP und/oder Hardware zu modifizieren.
9.3 Der Käufer verpflichtet sich weiters, weder selbst noch über andere die Produkte zu verkaufen, zu ver-mieten oder dafür Lizenzen oder Sublizenzen zu vergeben, abgeleitete Software oder sonstige Soft-wareprogramme auf Basis der Produkte oder sonstiger vertraulicher Informationen von IoTwin zu schreiben oder zu entwickeln, die Produkte für Zwecke außerhalb des Vertragsumfangs zu verwenden und/oder ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IoTwin die Produkte Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben oder Dritten gegenüber offen zu legen oder Dritten die Verwen-dung der Produkte zu gestatten.
9.4 Der Kunde garantiert, die Marken und Zeichen von IoTwin keinesfalls missbräuchlich zu verwenden und ausschließlich Zeichen zu verwenden, die sich von den Marken und Zeichen von IoTwin entsprechend unterscheiden.
10. Datenschutz
10.1 IoTwin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun-gen und gemäß der Datenschutzbestimmungen von IoTwin.
10.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von IoTwin zu finden.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen In-formationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und sie nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
11.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
12. Abwerbeverbot
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 12 Mona-ten nach dessen Beendigung, keine Mitarbeiter der Dienstleistungsfirma direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe von 55.000,00 Euro zu zahlen. Diese Regelung dient dem Schutz der Investitionen der Dienstleistungsfirma in ihre Mitarbeiter und der Sicherstellung einer kontinuierlichen und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung.
13. Vertragsbeendigung
13.1 Die Parteien sind berechtigt, bei Vorliegen eines der folgenden wichtigen Gründe den Vertrag mit sofor-tiger Wirkung zu beenden:
13.1.1 wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein An-trag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens kostendeckendem Vermögen abgelehnt wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines ge-geben sind;
13.1.2 wenn die andere Partei gegen Geheimhaltungsverpflichtungen verstoßen hat;
13.1.3 wenn die Fortsetzung des Vertrages aus anderen wesentlichen Gründen unzumutbar ist.
13.2 IoTwin ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines der folgenden Gründe mit soforti-ger Wirkung zu beenden:
13.2.1 wenn sich herausstellen sollte, dass die wirtschaftliche oder finanzielle Position des Kunden von einer Gläubigerschutzorganisation, etc. als bezeichnet wird;
13.2.2 wenn der Käufer trotz wiederholter Aufforderung seine Verpflichtung zur Kooperation gemäß diesem Vertrag nicht erfüllt, wenn also z.B. notwendige technische Daten nicht zur Verfügung gestellt werden;
13.2.3 wenn die Installation am Standort aufgrund von Bedingungen vor Ort, die für die IoTwin-Mitarbeiter/innen inakzeptabel sind, unmöglich ist.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz von IoT-win, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.